Zum Inhalt

Vorstandsbeschlüsse

Schnellstart


Hinweise

Öffentlich & nachvollziehbar

Diese Seite ist für öffentliche Beschlüsse gedacht. Keine personenbezogenen oder vertraulichen Inhalte.

Änderungen

Wird ein Beschluss ersetzt oder aufgehoben, wird mit "ersetzt VB-YYYY-MM-DD.NN" oder "hebt VB-YYYY-MM-DD.NN auf" darauf hingewiesen.


Übersicht

Sortieren

Sortierung der Tabelle ist über die Spaltenköpfe möglich.

Referenz Gültig ab Beschluss (Kurzfassung) Details
2026-02-09.1 09.02.2026 Es wurde eine Kostenübernahmeregelung für den SKN-Erwerb beschlossen. Ansehen
2026-02-09.2 09.02.2026 Es wurde eine neue Datenschutzerklärung beschlossen. Ansehen
2026-02-09.3 09.02.2026 Es wurden die technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOMs) beschlossen. Ansehen
2026-02-09.4 09.02.2026 Es wurde die Einführung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) beschlossen. Ansehen
2026-02-09.5 09.02.2026 Es wurde der Termin für den nächsten Arbeitstag festgelegt. Ansehen

Beschlüsse 2026

Kostenübernahme SKN-Erwerb (2026-02-09.1)

Gültig ab: 10.02.2026

Abstimmung: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Vorstand beschließt, dass der Verein die Kosten für den Erwerb eines Sachkundenachweises für Vereinsmitglieder übernimmt, sofern der Erwerb des Sachkundenachweises im Interesse des Vereins liegt.

Der Erwerber verpflichtet sich ab dem Tag des Erwerbs, die mit dem Sachkundenachweis verbundenen Leistungen dem Verein bei Bedarf zur Verfügung zu stellen.

Rückzahlungsregelung

Verlässt der Erwerber den Verein oder stellt seine Leistungen dauerhaft ein, gelten folgende Rückzahlungsverpflichtungen:

  • Innerhalb des 1. Jahres nach Erwerb: Rückzahlung von 100 % der übernommenen Kosten
  • Innerhalb des 2. Jahres nach Erwerb: Rückzahlung von 50 % der übernommenen Kosten
  • Ab Beginn des 3. Jahres: Keine Rückzahlungspflicht mehr

Beim Erwerb von mehreren Sachkundenachweisen (Mehrfacherwerb) gilt jeweils das Ausstellungsdatum der betreffenden Sparte als maßgeblicher Beginn der Frist.

Begründung

Der Verein investiert gezielt in Fachwissen zur Sicherstellung eines qualifizierten und nachhaltigen Trainings- und Ausbildungsbetriebs. Gleichzeitig wird durch die Rückzahlungsregelung eine faire Bindung an den Verein gewährleistet und Missbrauch vermieden.

Neue Datenschutzerklärung (2026-02-09.2)

Gültig ab: 09.02.2026

Abstimmung: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Vorstand beschließt die Einführung der Datenschutzerklärung in erweiterter Fassung in der vorliegenden Version. Die Datenschutzerklärung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzt alle bisherigen Regelungen zum Datenschutz.

Zur Datenschutzerklärung für Mitglieder

Technisch-organisatorische Maßnahmen (2026-02-09.3)

Gültig ab: 09.02.2026

Abstimmung: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Vorstand beschließt die Einführung der Technisch-organisatorischen Maßnahmens (TOMs) gemäß Art. 32 DSGVO in der vorliegenden Version. Die TOMs werden vereinsintern dokumentiert, regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Eine Veröffentlichung erfolgt nicht.

Interessierte Mitglieder

Die TOMs können bei Bedarf über den Vorstand eingesehen werden.

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (2026-02-09.4)

Gültig ab: 09.02.2026

Abstimmung: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Vorstand beschließt die Einführung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gemäß Art. 30 DSGVO in der vorliegenden Fassung. Das VVT wird vereinsintern geführt, regelmäßig überprüft und bei Änderungen der Datenverarbeitung angepasst. Eine Veröffentlichung erfolg nicht.

Interessierte Mitglieder

Die VVTs können bei Bedarf über den Vorstand eingesehen werden.

Erster Arbeitstag 2026 (2026-02-09.5)

Gültig ab: 09.02.2026

Abstimmung: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Vorstand beschließt die Anberaumung eines Arbeitstags zur Pflege und Instandhaltung des Vereinsgeländes.

  • Datum: 07.03.26
  • Uhrzeit: 09:00 Uhr
  • Ort: Vereinsgelände

Der Arbeitstag dient der Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Vereinsbetriebs. Die Mitglieder werden rechtzeitig über Termin und Umfang informiert. Arbeitsleistungen können angerechnet werden.



Zuletzt aktualisiert: 10. Februar 2026