Vorstandsbeschlüsse
Schnellstart¶
-
Übersicht
Alle Beschlüsse auf einen Blick (sortierbar).
Zur Tabelle -
Beschlüsse lesen
Detaileinträge.
Zu den Einträgen
Hinweise¶
Öffentlich & nachvollziehbar
Diese Seite ist für öffentliche Beschlüsse gedacht. Keine personenbezogenen oder vertraulichen Inhalte.
Änderungen
Wird ein Beschluss ersetzt oder aufgehoben, wird mit "ersetzt VB-YYYY-MM-DD.NN" oder "hebt VB-YYYY-MM-DD.NN auf" darauf hingewiesen.
Übersicht¶
Sortieren
Sortierung der Tabelle ist über die Spaltenköpfe möglich.
| Referenz | Gültig ab | Beschluss (Kurzfassung) | Details |
|---|---|---|---|
2026-02-09.1 |
09.02.2026 | Es wurde eine Kostenübernahmeregelung für den SKN-Erwerb beschlossen. | Ansehen |
2026-02-09.2 |
09.02.2026 | Es wurde eine neue Datenschutzerklärung beschlossen. | Ansehen |
2026-02-09.3 |
09.02.2026 | Es wurden die technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOMs) beschlossen. | Ansehen |
2026-02-09.4 |
09.02.2026 | Es wurde die Einführung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) beschlossen. | Ansehen |
2026-02-09.5 |
09.02.2026 | Es wurde der Termin für den nächsten Arbeitstag festgelegt. | Ansehen |
Beschlüsse 2026¶
Kostenübernahme SKN-Erwerb (2026-02-09.1)¶
Gültig ab: 10.02.2026
Abstimmung: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Vorstand beschließt, dass der Verein die Kosten für den Erwerb eines Sachkundenachweises für Vereinsmitglieder übernimmt, sofern der Erwerb des Sachkundenachweises im Interesse des Vereins liegt.
Der Erwerber verpflichtet sich ab dem Tag des Erwerbs, die mit dem Sachkundenachweis verbundenen Leistungen dem Verein bei Bedarf zur Verfügung zu stellen.
Rückzahlungsregelung
Verlässt der Erwerber den Verein oder stellt seine Leistungen dauerhaft ein, gelten folgende Rückzahlungsverpflichtungen:
- Innerhalb des 1. Jahres nach Erwerb: Rückzahlung von 100 % der übernommenen Kosten
- Innerhalb des 2. Jahres nach Erwerb: Rückzahlung von 50 % der übernommenen Kosten
- Ab Beginn des 3. Jahres: Keine Rückzahlungspflicht mehr
Beim Erwerb von mehreren Sachkundenachweisen (Mehrfacherwerb) gilt jeweils das Ausstellungsdatum der betreffenden Sparte als maßgeblicher Beginn der Frist.
Begründung
Der Verein investiert gezielt in Fachwissen zur Sicherstellung eines qualifizierten und nachhaltigen Trainings- und Ausbildungsbetriebs. Gleichzeitig wird durch die Rückzahlungsregelung eine faire Bindung an den Verein gewährleistet und Missbrauch vermieden.
Neue Datenschutzerklärung (2026-02-09.2)¶
Gültig ab: 09.02.2026
Abstimmung: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Vorstand beschließt die Einführung der Datenschutzerklärung in erweiterter Fassung in der vorliegenden Version. Die Datenschutzerklärung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzt alle bisherigen Regelungen zum Datenschutz.
Zur Datenschutzerklärung für Mitglieder
Technisch-organisatorische Maßnahmen (2026-02-09.3)¶
Gültig ab: 09.02.2026
Abstimmung: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Vorstand beschließt die Einführung der Technisch-organisatorischen Maßnahmens (TOMs) gemäß Art. 32 DSGVO in der vorliegenden Version. Die TOMs werden vereinsintern dokumentiert, regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Eine Veröffentlichung erfolgt nicht.
Interessierte Mitglieder
Die TOMs können bei Bedarf über den Vorstand eingesehen werden.
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (2026-02-09.4)¶
Gültig ab: 09.02.2026
Abstimmung: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Vorstand beschließt die Einführung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gemäß Art. 30 DSGVO in der vorliegenden Fassung. Das VVT wird vereinsintern geführt, regelmäßig überprüft und bei Änderungen der Datenverarbeitung angepasst. Eine Veröffentlichung erfolg nicht.
Interessierte Mitglieder
Die VVTs können bei Bedarf über den Vorstand eingesehen werden.
Erster Arbeitstag 2026 (2026-02-09.5)¶
Gültig ab: 09.02.2026
Abstimmung: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Vorstand beschließt die Anberaumung eines Arbeitstags zur Pflege und Instandhaltung des Vereinsgeländes.
- Datum: 07.03.26
- Uhrzeit: 09:00 Uhr
- Ort: Vereinsgelände
Der Arbeitstag dient der Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Vereinsbetriebs. Die Mitglieder werden rechtzeitig über Termin und Umfang informiert. Arbeitsleistungen können angerechnet werden.