Vereinsheim¶
Vermietung und Übungsbetrieb
Der Übungsbetrieb hat stets Vorrang. Vermietungen dürfen den Trainings- und Kantinenbetrieb nicht beeinträchtigen.
Öffentliche Vermietung¶
Eine Vermietung des Vereinsheims an externe Personen oder Organisationen findet nicht statt.
Grundsatz
Das Vereinsheim steht ausschließlich dem Vereinsbetrieb und den Vereinsmitgliedern zur Verfügung.
Nutzung durch Vereinsmitglieder¶
Vereinsmitglieder können das Vereinsheim für private Veranstaltungen (z. B. Geburtstage oder Jubiläen) anmieten.
Die Nutzung erfolgt nach Absprache und unter Beachtung der folgenden Regeln.
Einschränkungen¶
Nicht zulässige Nutzungen
Eine Anmietung für gewerbliche, konfessionelle oder politische Veranstaltungen ist nicht zulässig.
Diese Einschränkung ergibt sich aus der Vereinssatzung und ist verbindlich.
Kosten¶
- Jedes Mitglied kann das Vereinsheim einmal pro Kalenderjahr kostenfrei nutzen.
- Jede weitere Anmietung wird mit 50,00 € pro Tag berechnet.
Hinweis
Die Kostenregelung gilt unabhängig von der Art der privaten Veranstaltung.
Endreinigung und Übergabe¶
Die Endreinigung obliegt dem mietenden Mitglied.
Sauberkeit & Betrieb
Nach der Veranstaltung muss das Vereinsheim so übergeben werden, dass der Übungs- und Kantinenbetrieb uneingeschränkt stattfinden kann.
Insbesondere sind:
- Abfälle zu entsorgen
- Flächen zu reinigen
- Küchengeräte sauber zu hinterlassen
Verantwortung¶
Das mietende Mitglied trägt die Verantwortung für:
- die Einhaltung der Nutzungsregeln
- Sauberkeit und Ordnung
- einen reibungslosen Ablauf ohne Beeinträchtigung des Vereinsbetriebs
Bei Verstößen kann eine zukünftige Nutzung des Vereinsheims durch den Vorstand untersagt werden.