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Vereinsheim

Vermietung und Übungsbetrieb

Der Übungsbetrieb hat stets Vorrang. Vermietungen dürfen den Trainings- und Kantinenbetrieb nicht beeinträchtigen.


Öffentliche Vermietung

Eine Vermietung des Vereinsheims an externe Personen oder Organisationen findet nicht statt.

Grundsatz

Das Vereinsheim steht ausschließlich dem Vereinsbetrieb und den Vereinsmitgliedern zur Verfügung.


Nutzung durch Vereinsmitglieder

Vereinsmitglieder können das Vereinsheim für private Veranstaltungen (z. B. Geburtstage oder Jubiläen) anmieten.

Die Nutzung erfolgt nach Absprache und unter Beachtung der folgenden Regeln.


Einschränkungen

Nicht zulässige Nutzungen

Eine Anmietung für gewerbliche, konfessionelle oder politische Veranstaltungen ist nicht zulässig.

Diese Einschränkung ergibt sich aus der Vereinssatzung und ist verbindlich.


Kosten

  • Jedes Mitglied kann das Vereinsheim einmal pro Kalenderjahr kostenfrei nutzen.
  • Jede weitere Anmietung wird mit 50,00 € pro Tag berechnet.

Hinweis

Die Kostenregelung gilt unabhängig von der Art der privaten Veranstaltung.


Endreinigung und Übergabe

Die Endreinigung obliegt dem mietenden Mitglied.

Sauberkeit & Betrieb

Nach der Veranstaltung muss das Vereinsheim so übergeben werden, dass der Übungs- und Kantinenbetrieb uneingeschränkt stattfinden kann.

Insbesondere sind:

  • Abfälle zu entsorgen
  • Flächen zu reinigen
  • Küchengeräte sauber zu hinterlassen

Verantwortung

Das mietende Mitglied trägt die Verantwortung für:

  • die Einhaltung der Nutzungsregeln
  • Sauberkeit und Ordnung
  • einen reibungslosen Ablauf ohne Beeinträchtigung des Vereinsbetriebs

Bei Verstößen kann eine zukünftige Nutzung des Vereinsheims durch den Vorstand untersagt werden.



Zuletzt aktualisiert: 14. Dezember 2025