Arbeitsstunden
Schnellstart¶
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Arbeitstage
Termine für größere Aktionen (z. B. Sanden).
Zu den Arbeitstagen -
Pflichtstunden
Umfang, Ausnahmen und Regeln ab 2026.
Zu den Arbeitsstunden -
Was zählt?
Anrechenbare Tätigkeiten nach Bereichen.
Zu den Einsatzbereichen -
Sanktionen
Testlauf 2026, Regelung ab 2027.
Zu den Sanktionen
Arbeitstage¶
Für größere Instandhaltungs- und Bauarbeiten setzt der Vorstand gelegentlich Arbeitstage an (z. B. Sanden der Platzanlage). Diese werden frühzeitig angekündigt.
Anrechnung
Arbeitstage werden vollumfänglich auf die Arbeitsstunden der anwesenden Mitglieder angerechnet.
Vergangene Arbeitstage¶
2025¶
- Platzanlage gesandet
- SperrmĂĽll entsorgt
Arbeitsstunden¶
Umfang¶
Ab dem Jahr 2026 ist jedes aktive Mitglied verpflichtet, pro Kalenderjahr insgesamt 25 Stunden aktive Arbeit im Verein zu leisten.
Wichtig
Ein Ausgleich oder die Übertragung von Arbeitsstunden zwischen Mitgliedern ist nicht möglich.
Ausnahmen¶
Von der Pflicht ausgenommen sind:
- Passive Mitglieder, Ehrenmitglieder und Fördermitglieder
- Jugendliche unter 16 Jahren
- Mitglieder ab 70 Jahren
- gesundheitlich eingeschränkte Mitglieder (auf Antrag an den Vorstand)
- Mitglieder in besonderen Lebenssituationen (auf Antrag an den Vorstand)
Befristet auf ein halbes Jahr bzw. den Gegenwert der Arbeitsstunden, maximal zweimal in Folge.
Einsatzbereiche¶
Anrechenbarer Umfang
Alle Tätigkeiten werden – sofern nicht anders angegeben – nach tatsächlichem Aufwand angerechnet.
Platz- und Geländepflege¶
- Pflege von Rasen, Hecken und Sträuchern
- Entfernen von Unkraut und Laub
- Putzdienste (pauschal: 4 Stunden/Monat)
- Quartalsputzdienste
- Reparaturen und Instandsetzungen in und an Gebäuden
- Malerarbeiten in und an Gebäuden
Turniere und Veranstaltungen¶
- Turnierhelfer
- Kantine
- Parkplatzeinweisung
- Organisation
- Vorbereitung
Sonstiges¶
- Einkäufe für Veranstaltungen
- Vorbereitung von Speisen fĂĽr Veranstaltungen
- Kantine während des Trainingsbetriebs
Vorstandsarbeit
Vorstandsarbeit ist ausdrĂĽcklich von der Anrechnung ausgeschlossen.
Beispielrechnungen¶
Die 25 Stunden wären z. B. vollständig abgegolten durch:
- 2Ă— Kantinendienst (Ă 4 Std.) + Turnierhelfer (halber Tag, 4 Std.) + Turniervorbereitung (3 Std.) + Putzdienst (4 Std.) + Arbeitstag (6 Std.)
- 4Ă— Kantinendienst (Ă 4 Std.) + Putzdienst (4 Std.) + Platzpflege (5 Std.)
- Platzpflege (9 Std.) + 2 Tage Turnierhelfer (Ă 8 Std.)
Sanktionen¶
Das Einführungsjahr 2026 ist als Testlauf vorgesehen, um eine realistische Einschätzung des Arbeitsaufkommens zu bekommen. Es wird zunächst von Sanktionen abgesehen – wir setzen auf Freiwilligkeit und Vereinsgeist.
Ab dem Jahr 2027 ist die Einführung von Sanktionen in Form einer Strafzahlung von 10 € pro nicht geleisteter Arbeitsstunde vorgesehen.
Meldungen von geleisteten Arbeitsstunden¶
Die Meldung von geleisteten Arbeitsstunden erfolgt zunächst an Christian Schneider über bekannte Kanäle. Wir arbeiten derzeit aber an einer automatisierten Lösung, damit ihr eure geleisteten Arbeitsstunden selbst pflegen könnt.